Liebe Gartenfreundinnen und liebe Gartenfreunde,
erneut muss festgestellt werden, dass Anhänger dauerhaft auf unseren Parkplätzen abgestellt sind.
Aus diesem Grund wird nochmals auf unsere Gartenordnung hingewiesen:
„Das Parken von Personenkraftwagen und Krafträdern erfolgt grundsätzlich auf den in der Kleingartenanlage vorhandenen Parkplätzen. Das Parken von Lastkraftwagen, gewerblichen Kleintransportern, Anhängern, Booten, Wohnmobilien usw. ist nicht zulässig. In Ausnahmefällen ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich.“
Alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde werden hiermit aufgefordert, bis zum 30.11.2025 die Anhänger von unseren Parkplätzen zu entfernen.
Alle erteilten Sondergenehmigungen sind mit Ende der Gartensaison abgelaufen und nicht mehr gültig!
Der Vorstand
November 2025

