Sehr geehrte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
Aufgrund der derzeitig fast täglich wechselnden Waldbrandwarnstufen werden Sie hiermit gebeten, sich auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz von Brandenburg
eigenständig über die aktuelle Waldbrandwarnstufe zu informieren.
Bsp.:17.04.2025, 12:00 Uhr
Waldbrandwarnstufe– 4 –
Ab Waldbrandwarnstufe -3- gilt:
Alle offenen Feuer sind verboten. Dieses gilt auch für Feuerschalen oder offene Kochstellen. Das Grillen ist nur mit einem Mindestabstand von 2,5 m von Hecken und Bebauungen gestattet. Dabei darf ausschließlich handelsübliche Holzkohle oder Brikettkohle verwendet werden.
Ab Waldbrandwarnstufe -4- gilt:
Alle offenen Feuer sind verboten. Dieses gilt auch für Feuerschalen oder offene Kochstellen (von denen kann Funkenflug ausgehen). Des Weiteren ist ab sofort auch das Grillen mit Holzkohle und Brikettkohle verboten.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten ist!
Der Vorstand