Am Ahrensfelder Berg e.V.

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Verfasst am 11.07.2026 um 14:34 Uhr

Neue Verwaltungsvorschriften vom Berliner Senat für unsere Kleingartenanlagen

Der Berliner Senat hat im Juni 2026 eine umfassende Aktualisierung der Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken beschlossen. Die neuen Regeln ersetzen die alten Vorschriften aus dem Jahr 2009.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Verkleinerung der Parzellen: Bei der Neuanlage von Gärten sowie bei jedem Pächterwechsel wird die Standardgröße von bisher 400 auf 250 Quadratmeter reduziert. In begründeten Ausnahmefällen sind maximal 300 Quadratmeter zulässig. Größere Gärten werden bei einer Neuvergabe systematisch geteilt.
  • Keine Gemeinschaftsgärten: Es bleibt rechtlich verboten, Parzellen dauerhaft mit Freunden oder Dritten als "Gemeinschaftsgarten" zu teilen. Die kleingärtnerische Nutzung ist an die Selbstarbeit des Pächters und seiner Familie gebunden; eine Weiterverpachtung führt im schlimmsten Fall zur Kündigung. 
  • Klima- und Umweltschutz: Die Vorschriften wurden an moderne Standards angepasst. Es gelten neue Anforderungen an den ökologischen Zustand, die biologische Vielfalt und das Regenwassermanagement innerhalb der Parzellen. 
  • Bebauung und Ausstattung: Das Verhältnis von bebauter Fläche (Laube) zur tatsächlichen Gartenfläche wurde neu justiert, um den grünen Charakter der Anlagen zu wahren und Versiegelungen zu minimieren. 
  • Neues Gesetz: Die Verwaltungsvorschriften ergänzen das im Frühjahr 2026 beschlossene Kleingartenflächen-Sicherungsgesetz (KgFSG). Dieses Gesetz schützt rund 56.000 landeseigene Kleingärten dauerhaft vor Bebauung. Im Gegenzug verlangt das Land Berlin jedoch eine dauerhafte Öffnung der Gartenwege für die breite Öffentlichkeit zur Naherholung. 

  • Ihr findet das neue Gesetz jetzt in unserer Rubrik "Rechtliches" !