In der Winterzeit gibt es einiges zu beachten:
Die Gartensaison geht in unserer Kleingartenanlage vom 01. März bis zum 30. September.
Außerhalb der Saison sollen die Außentore ganztägig verschlossen sein. Es ist auch das Befahren der Anlage nicht gestattet, da die Wege sonst witterungsbedingt großen Schaden nehmen können. Ausnahmen gibt es für Notfälle, den Abriss und andere unaufschiebbare vertragsgebundene Arbeiten. Dann muss der Verursacher eventuelle Schäden an den Wegen selbst wieder beheben.