Am Ahrensfelder Berg e.V.
Verfasst am 15.07.2025 um 18:26 Uhr

Verbot des Verkaufs von Erzeugnissen aus dem Kleingarten


Sehr geehrte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,


aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass der Verkauf von Produkten aus dem Kleingarten verboten ist.


§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz


(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der

1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient  kleingärtnerische Nutzung)


Eine gewerbliche Nutzung, also der Verkauf der erzeugten Produkte mit dem Ziel, Gewinne zu erzielen, ist nicht gestattet.



Der Vorstand