Sehr geehrte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass der Verkauf von Produkten aus dem Kleingarten verboten ist.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz
(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der
1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient kleingärtnerische Nutzung)
Eine gewerbliche Nutzung, also der Verkauf der erzeugten Produkte mit dem Ziel, Gewinne zu erzielen, ist nicht gestattet.
Der Vorstand