Sehr geehrte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
aus gegebenem Anlass sehen wir uns gezwungen, noch einmal ausdrücklich auf die Satzung der Gemeinde Ahrensfelde OT Eiche hinzuweisen.
Laut dieser Satzung ist das Abbrennen von Gartenabfällen verboten.
Grundlage dafür bildet die - Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) § 4:
„Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und
Gärten ist nicht zulässig.“
Das heißt, das private Verbrennen von Gartenabfällen ist ausnahmslos verboten.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen – nach Landesrecht bis zu 20.000 Euro – geahndet werden.
Der Vorstand November 2025

